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Die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalens steht vor einer bedeutenden Änderung, die die Nutzung von Solarenergie fördern soll. Die Einführung einer Solaranlagenpflicht betrifft sowohl neue als auch bestehende Gebäude und wird schrittweise umgesetzt. Hier sind die entscheidenden Punkte, die jeder Eigentümer und Bauherr in NRW kennen sollte:

  1. Zeitlicher Ablauf:

Die Solarpflicht wird in mehreren Phasen eingeführt:

I. Ab dem 1. Januar 2024 gilt die Pflicht für neue Nichtwohngebäude.

II. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Regelung auf neue Wohngebäude ausgedehnt.

III. Ab dem 1. Januar 2026 müssen bestehende Gebäude eine Solaranlage installieren, wenn eine komplette Dachsanierung ansteht.

Der Stichtag für neu errichtete Gebäude ist mit der Einreichung des Bauantrags verbunden, während bei Dachsanierungen der Beginn der Baumaßnahme als Referenzpunkt dient.

  1. Betroffene Gebäude:

Die Solarpflicht betrifft grundsätzlich alle Gebäudeeigentümer in NRW. Die Umsetzung erfolgt in Phasen, wobei zunächst öffentliche Gebäude im Fokus stehen. Landes- und Bundesgebäude müssen bis Ende 2025 bereits mit Solaranlagen ausgestattet sein, gefolgt von Städten und Gemeinden, die ab dem 1. Juli 2024 bei Dachsanierungen nachziehen müssen. Nichtwohngebäude, wie Gewerbeimmobilien, sind ab dem 1. Januar 2024 betroffen, während private Wohneigentümer sich ab dem Zeitpunkt neuer Dacheindeckungen der Solaranlagenpflicht stellen müssen.

  1. Solardachpflicht für Altbauten:

Ja, die Änderung betrifft auch Altbauten. Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Besitzer, die eine neue Dacheindeckung erhalten, eine Solaranlage installieren. Allerdings könnten ältere Dachstrukturen das zusätzliche Gewicht möglicherweise nicht tragen, und bestimmte Gebäude, wie denkmalgeschützte oder solche, die städtischen Gestaltungssatzungen unterliegen, könnten von dieser Verpflichtung ausgeschlossen sein.

  1. Größe der verpflichtenden Solaranlage:

Die Solarpflicht erfordert die Installation der größtmöglichen Photovoltaikanlage im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Grenzen. Genauere Kriterien werden in einer separaten Verordnung festgelegt, aber es wird erwartet, dass Bauherren und Sanierer das technisch-wirtschaftliche Optimum anstreben.

  1. Ungeeignete Dächer:

Die Solardachpflicht gilt nur für Dächer, die für die Installation und den Betrieb einer Solaranlage geeignet sind. Alte Dachstrukturen oder Dächer mit erheblichen Verschattungen könnten von dieser Verpflichtung ausgenommen werden.

 

Ausblick:

Die Gesetzesänderungen zur Photovoltaik in NRW ab 2024 zielen darauf ab, die Nutzung von Solarenergie zu fördern und den Anteil der Photovoltaik-Anlagen im Bundesland zu erhöhen. Dies wird nicht nur die Umweltfreundlichkeit der Energiegewinnung steigern, sondern auch den Einsatz von Balkonkraftwerken durch erhöhte Leistung und vereinfachte Regelungen attraktiver machen.

In Anbetracht dieser Entwicklungen ist es ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und gegebenenfalls professionelle Beratung einzuholen. Der Wandel hin zu erneuerbaren Energien stellt eine Chance dar, aktiv zur Umweltschonung beizutragen und langfristig von den Vorteilen der Solarenergie zu profitieren.